I. Präambel
Ein gutes Schulklima gründet auf einem rücksichtsvollen, freundlichen und höflichen Miteinander aller am Schulleben Beteiligten. Hilfsbereitschaft und Offenheit, Einsatzbereitschaft und Leistungswille sowie auch das faire Austragen von Konflikten sind für den guten Umgang von ca. 1500 Menschen unverzichtbar. Für das Gelingen der Schulgemeinschaft an der Wilhelm-Schickard-Schule Tübingen tragen wir alle Verantwortung.
Alle Schülerinnen und Schüler haben das Recht ungestört zu lernen. Alle Lehrerinnen und Lehrer haben das Recht ungestört zu unterrichten.
Die Haus- und Schulordnung legt die Grundregeln für das Verhalten innerhalb der Schulgemeinschaft fest.
II. Zusammenleben
Wir begegnen uns stets verständnisvoll, tolerant und hilfsbereit. Das heißt, wir behandeln andere so, wie wir selbst behandelt werden möchten!
Wir verzichten auf jede Art von körperlicher oder seelischer Gewalt. Konflikte sollen in sachlicher Form ausgetragen und auf eine für alle Seiten akzeptable Art beigelegt werden.
Wir Schüler/innen, Lehrer/innen und Mitarbeiter/innen dieser Schule sagen NEIN zur Diskriminierung anderer. Weil alle Menschen gleichwertig sind, haben sie auch Anspruch auf gleiche Entwicklungschancen.
Wir verpflichten uns, alle Formen und Äußerungen rassistischer und diskriminierender Art zu vermeiden und zu verhindern. Unsere Schule soll, ihrem demokratischen Auftrag entsprechend, aktiv allen derartigen Bemerkungen, Aussagen, Behauptungen, Vorurteilen und Handlungen entgegentreten.
Wir achten das Eigentum anderer und das der Schule. Fundsachen werden im Sekretariat der Schule abgegeben.
Türen, Treppen sowie Gänge dürfen wegen der Verletzungsgefahr nicht blockiert werden. Deshalb muss das Sitzen auf den Treppen unterbleiben. Während des Unterrichts und der ersten großen Pause ist der Aufenthalt nur in den ausgewiesenen Arbeitsbereichen gestattet, nicht jedoch in den Fluren und Treppenaufgängen.
Die Treppenaufgänge dürfen morgens erst nach Freigabe benutzt werden.
Das Schulgebäude wird um 07:00 Uhr geöffnet und um 17:00 Uhr geschlossen. Während der unterrichtsfreien Zeit und in der ersten großen Pause dürfen sich Schülerinnen und Schüler nicht in den Unterrichtsräumen, sondern nur in den Aufenthaltsbereichen aufhalten. Wer das Schulgelände während der Unterrichtszeit, einschließlich der Pausen verlässt, macht dies in eigener Verantwortung (kein Versicherungsschutz).
Pünktliches Erscheinen zum Unterricht ist für uns selbstverständlich und darüber hinaus ein Zeichen von Höflichkeit und Selbstdisziplin. Jede Unpünktlichkeit stört die anderen!
Die geltende Entschuldigungsregelung ist einzuhalten ! (vgl. Entschuldigungsregelung)
III. Verantwortung für Klassenzimmer, Schulgelände und Umwelt
Wir achten auf Sauberkeit und Ordnung im gesamten Schulbereich. Die Schulanlage verlassen wir selbstverständlich so, wie wir sie vorzufinden wünschen.
Wir gehen mit Schuleigentum (Schulgebäude, Möbeln, Geräten) sorgsam um. In den Fachräumen gelten die jeweiligen Nutzerregeln. (vgl. Nutzungsregeln)
Die von der Schule ausgeliehenen Bücher werden unmittelbar nach Erhalt eingebunden.
Beschädigungen oder Gefahrenpunkte werden umgehend einer Lehrkraft oder dem Sekretariat gemeldet, damit diese Abhilfe schaffen.
Nach Ende der letzten Unterrichtsstunde werden die Fenster geschlossen, das Licht und die Computer abgeschaltet, die Tafel gewischt und die Stühle auf die Tische gestellt. Jeder Arbeitsplatz wird sauber hinterlassen.
Wir achten auf einen verantwortungsvollen Umgang mit unseren Energieressourcen (Licht, Heizung, Projektoren usw.).
Wir bevorzugen wieder verwendbare Verpackungen (Getränkeflaschen, Brotdosen usw.), da wir durch Müllvermeidung einen besonders wichtigen Beitrag zum Umweltschutz leisten können. Wir achten sorgfältig auf Mülltrennung und -entsorgung.
IV. Allgemeine Regeln und Richtlinien
Innerhalb des Schulgeländes sind den Schüler/innen das Rauchen sowie der Konsum von Alkohol untersagt (§ 133,1 GSO). Eventuelle zeitliche und räumliche Ausnahmen sind gesondert geregelt (vgl. Raucherregelung).
Unterrichtsstörende Gegenstände (z.B. Handys, MP3-Player, i-Pod, i-Phone, etc.) sind während des Unterrichts abgeschaltet in den Taschen oder zu Hause.
Gefährliche Gegenstände und Drogen dürfen nicht mit in die Schule gebracht werden. Die Schule ist verpflichtet solche Gegenstände einzuziehen und sicherzustellen (§ 133 Abs. 2 GSO).
Kaugummikauen während des Unterrichts ist nicht gestattet, weil eine Verschmutzung der Räume sowie der Möbel nicht ausgeschlossen werden kann. Aus demselben Grund sind auch Essen und Trinken während des Unterrichts zu unterlassen. Trinken in den Unterrichtsräumen sowie den Fluren ist nur in den 5-Minuten-Pausen und nur aus verschließbaren Behältnissen zulässig. Sonderregelungen zum Trinken während des Unterrichts sind mit den Fachlehrerinnen und Fachlehrern abzusprechen.
Befindet sich keine Lehrkraft im Klassenzimmer, verhalten sich die Schüler/innen ruhig. Die Klassensprecher/innen melden die Abwesenheit der Lehrkraft innerhalb von 10 Minuten im Sekretariat.
Unfälle müssen unverzüglich einer Lehrkraft oder dem Sekretariat gemeldet werden. Die geltenden Regelungen für den Alarm sind zu beachten.
V. Handy-Vereinbarung
Generell sind Tonaufnahmen, das Filmen und Fotografieren auf dem gesamten Schulgelände aus strafrechtlichen Gründen nicht erlaubt.
Ton-, Film- und Fotodokumente dürfen aus strafrechtlichen Gründen weder gespeichert noch weitergegeben werden noch in den sozialen Netzwerken verbreitet werden.
Textdokumente über Personen der Schule dürfen aus strafrechtlichen Gründen nicht in den sozialen Netzwerken weitergegeben werden.
Während des Unterrichts besteht ein Nutzungsverbot für elektronische Speichermedien aller Art, z.B. Handys, Smartphones, Smartwatches, Spielekonsolen, MP3-Player, etc. Die aufgeführten Speichermedien sind während des Unterrichts im ausgeschalteten Modus in den Handytaschen abzulegen, so dass es zu keinerlei Störungen im Unterricht kommt.
Nach der Einwilligung der jeweiligen Lehrkraft darf das Gerät auch im Unterricht zu unterrichtlichen Zwecken eingesetzt werden.
Bei Zuwiderhandlungen wird das Handy durch die Lehrkraft abgenommen und im Sekretariat bis zur Abholung deponiert. Jeder Verstoß wird aktenkundig gemacht.
Für eingezogene Handys bzw. Smartphones übernimmt die Schule keinerlei Haftung.
V. Nachwort
In einer Hausordnung können nicht alle denkbaren Einzelfälle angesprochen werden. Solche Fälle werden in dem Geist geregelt, der in der Präambel beschrieben ist.