Haus- und Schulordnung

IT-Benutzerordnung [PDF]

Netiquette [PDF]

I. Präambel

Ein gutes Schulklima gründet auf einem rücksichtsvollen, freundlichen und höflichen Miteinander aller am Schulleben Beteiligten. Hilfsbereitschaft und Offenheit, Einsatzbereitschaft und Leistungswille sowie auch das faire Austragen von Konflikten sind für den guten Umgang von ca. 1.300 Menschen unverzichtbar. Für das Gelingen der Schulgemeinschaft an der Wilhelm-Schickard-Schule Tübingen tragen wir alle Verantwortung.
 

Alle Schülerinnen und Schüler haben das Recht ungestört zu lernen. Alle Lehrerinnen und Lehrer haben das Recht ungestört zu unterrichten. 

Die Haus- und Schulordnung legt die Grundregeln für das Verhalten innerhalb der Schulgemeinschaft fest. 

II. Zusammenleben 

Wir begegnen uns stets verständnisvoll, tolerant und hilfsbereit. Das heißt, wir behandeln andere so, wie wir selbst behandelt werden möchten! 

Wir verzichten auf jede Art von körperlicher oder seelischer Gewalt. Konflikte sollen in sachlicher Form ausgetragen und auf eine für alle Seiten akzeptable Art beigelegt werden.

Wir Schüler/innen, Lehrer/innen und Mitarbeiter/innen dieser Schule sagen NEIN zur Diskriminierung anderer. Weil alle Menschen gleichwertig sind, haben sie auch Anspruch auf gleiche Entwicklungschancen. 

Wir verpflichten uns, alle Formen und Äußerungen rassistischer und diskriminierender Art zu vermeiden und zu verhindern. Unsere Schule soll, ihrem demokratischen Auftrag entsprechend, aktiv allen derartigen Bemerkungen, Aussagen, Behauptungen, Vorurteilen und Handlungen entgegentreten. 

Wir achten das Eigentum anderer und das der Schule. Fundsachen werden im Sekretariat der Schule abgegeben.  

Türen, Treppen sowie Gänge dürfen wegen der Verletzungsgefahr nicht blockiert werden. Deshalb muss das Sitzen auf den Treppen unterbleiben.  

Das Schulgebäude wird um 07:00 Uhr geöffnet und um 17:00 Uhr geschlossen. Während der unterrichtsfreien Zeit, in der ersten großen Pause und in der Mittagspause dürfen sich Schülerinnen und Schüler nicht in den Unterrichtsräumen, sondern nur in den Aufenthaltsbereichen aufhalten. Minderjährige dürfen das Schulgelände während der Unterrichtszeit nicht verlassen. Wer das Schulgelände während der Unterrichtszeit, einschließlich der Pausen verlässt, macht dies in eigener Verantwortung (kein Versicherungsschutz). 

Pünktliches Erscheinen zum Unterricht ist für uns selbstverständlich und darüber hinaus ein Zeichen von Höflichkeit und Selbstdisziplin. Jede Unpünktlichkeit stört die anderen! 

Auf dem Schulgelände ist die Lehrkraft jeder Schülerin und jedem Schüler gegenüber weisungsbefugt und die Schülerinnen und Schüler müssen sich Lehrkräften gegenüber auf Verlangen identifizieren, d. h. Name und Klasse nennen. 

Die geltende Entschuldigungsregelung ist einzuhalten!  

III. Verantwortung für Klassenzimmer, Schulgelände und Umwelt 

Wir achten auf Sauberkeit und Ordnung im gesamten Schulbereich. Die Schulanlage verlassen wir selbstverständlich so, wie wir sie vorzufinden wünschen. 

Wir gehen mit Schuleigentum (Schulgebäude, Möbeln, Geräten) sorgsam um. In den Fachräumen gelten die jeweiligen Nutzerregeln. (vgl. Nutzungsregeln) 

Die von der Schule ausgeliehenen Bücher werden unmittelbar nach Erhalt eingebunden. 

Beschädigungen oder Gefahrenpunkte werden umgehend einer Lehrkraft oder dem Sekretariat gemeldet, damit diese Abhilfe schaffen. 

Nach Ende der letzten Unterrichtsstunde werden die Fenster geschlossen, das Licht und die Computer abgeschaltet, die Tafel gewischt und die Stühle auf die Tische gestellt. Jeder Arbeitsplatz wird sauber hinterlassen. 

Wir achten auf einen verantwortungsvollen Umgang mit unseren Energieressourcen (Licht, Heizung, IT usw.). 

Wir bevorzugen wiederverwendbare Verpackungen (Getränkeflaschen, Brotdosen usw.), da wir durch Müllvermeidung einen besonders wichtigen Beitrag zum Umweltschutz leisten können. Wir achten sorgfältig auf Mülltrennung und -entsorgung. 

IV. Allgemeine Regeln und Richtlinien

Innerhalb des Schulgeländes sind den Schüler/innen das Rauchen in jeder Form sowie der Konsum von Alkohol und anderen Rauschmitteln untersagt. Eventuelle zeitliche und räumliche Ausnahmen sind gesondert geregelt (vgl. Raucherregelung). Gefährliche Gegenstände und Drogen dürfen nicht mit in die Schule gebracht werden. 

Essen und Trinken sind während des Unterrichts zu unterlassen. Trinken in den Unterrichtsräumen sowie auf den Fluren ist nur in den Pausen und nur aus verschließbaren Behältnissen zulässig. Sonderregelungen zum Trinken während des Unterrichts sind mit den Fachlehrerinnen und Fachlehrern abzusprechen.  

Befindet sich keine Lehrkraft im Klassenzimmer, verhalten sich die Schüler/innen ruhig. Die Klassensprecher/innen melden die Abwesenheit der Lehrkraft innerhalb von 10 Minuten im Sekretariat. 

Unfälle müssen unverzüglich einer Lehrkraft oder dem Sekretariat gemeldet werden. Den geltenden Regelungen für Alarmsituationen ist Folge zu leisten. 

V. Digitale Endgeräte

Generell sind Tonaufnahmen, das Filmen und Fotografieren auf dem gesamten Schulgelände aus strafrechtlichen Gründen nicht erlaubt. Text-, Ton-, Film- und Fotodokumente über Personen der Schule dürfen aus strafrechtlichen Gründen weder gespeichert noch weitergegeben noch in den sozialen Netzwerken verbreitet werden. 

Während des Unterrichts besteht ein Nutzungsverbot für digitale Endgeräte aller Art z.B. Smartphones, Smartwatches, Tablets, etc. Diese sind grundsätzlich während des Unterrichts im ausgeschalteten Modus in den dafür vorgesehenen Behältnissen abzulegen, so dass es zu keinerlei Störungen im Unterricht kommt.  

Nach der Einwilligung der jeweiligen Lehrkraft darf das Gerät auch im Unterricht zu unterrichtlichen Zwecken eingesetzt werden. 

Bei Zuwiderhandlungen wird das digitale Endgerät durch die Lehrkraft abgenommen und im Sekretariat bis zur Abholung deponiert. Jeder Verstoß wird aktenkundig gemacht. 

Für eingezogene Gegenstände übernimmt die Schule keinerlei Haftung. 

Ergänzend gelten die Nutzungsbedingungen für digitale Endgeräte. 

VI. Nachwort

In einer Hausordnung können nicht alle denkbaren Einzelfälle angesprochen werden. Solche Fälle werden in dem Geist geregelt, der in der Präambel beschrieben ist.